1. Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“
Teilnahmeberechtigt ist jeder Kunde, welcher ein Liftsystem der Firma Sebastian Hauck Liftsysteme, Eitorfer Str. 44, 53809 Ruppichteroth gekauft hat und über 18 Jahre ist mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Voraussetzung und Ausschlüsse für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“
Eine gültige Empfehlung ist nur durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars „Empfehlungsprogramm Freunde werben Freunde“ möglich. Die empfohlene Person darf sich nicht in einer Vertragsanbahnung mit der Sebastian Hauck Liftsysteme befinden. Selbstwerbungen und gewerbliche Werbungen sind nicht prämienberechtigt.
3. Prämienanspruch
Der Prämienanspruch entsteht erst dann, wenn der empfohlene Neukunde unter Angabe der Empfehlerdaten (Formular „Empfehlungsprogramm Freunde werben Freunde“) einen rechtswirksamen Vertrag mit Sebastian Hauck Liftsysteme über den Kauf eines Liftsystems abgeschlossen hat und dieser Lift erfolgreich montiert und seitens des Neukunden vollständig an Sebastian Hauck Liftsysteme gezahlt worden ist. Die Empfehlung muss vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Für bereits abgeschlossene Verträge können nachträglich keine Prämien ausgeschüttet werden.
4. Ausschüttung und Inanspruchnahme der Prämie
Nach erfolgreicher Empfehlung setzt sich die Sebastian Hauck Liftsysteme mit dem Empfehler in Verbindung. Der Empfehler hat dann die Möglichkeit, eine von zwei Prämien auszuwählen:
Prämie 1: Treppenlift Wartung im Wert von bis zu € 380,-. Die Wartung umfasst das Überprüfen und Warten sowie nach fachmännischem Ermessen notwendige Justierarbeiten eines Sitz-Treppenliftes, welcher bei der Sebastian Hauck Liftsysteme gekauft worden ist. Schmierstoffe und Reinigungsmaterial sind enthalten. Austausch- und Ersatzteile sowie evtl. zusätzliche Arbeitszeit sind nicht Teil der Prämie und werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Wartungsunternehmen ist berechtigt, einen Subunternehmer mit der Wahrnehmung der Wartung in vollem Umfang zu beauftragen. Des Weiteren gelten die Bedingungen unseres Wartungsvertrages. Für die Terminabsprache hat sich der Empfehler mit der Sebastian Hauck Liftsysteme in Verbindung zu setzen und einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf einzuräumen.
Prämie 2: € 150,- per Überweisung auf das Bankkonto des Empfehlers. Die Bankdaten werden nach erfolgreicher Empfehlung durch die Sebastian Hauck Liftsysteme separat abgefragt. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung immer rückwirkend bearbeitet wird. Sie erhalten Ihre Prämie also erst im Folgemonat einer erfolgreichen Empfehlung. Bitte beachten Sie, dass Barprämien steuerpflichtige Einkünfte auslösen können. Die Firma Sebastian Hauck Liftsysteme übernimmt keinerlei Haftung für anfallende Steuern. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt bzw. steuerlichen Berater.
5.Missachtung der Teilnahmebedingungen
Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Firma Sebastian Hauck Liftsysteme bleiben hiervon unberührt. Die Firma Sebastian Hauck Liftsysteme kann die Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder ergänzen. Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://hauck.nrw/Navigation/Informationen/Datenschutz/
Für weitere Informationen zu unseren Empfehlungsprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.